Firmengründung in der Schweiz

Den Traum von der eigenen Firma verwirklichen? Ein spannendes und interessantes Vorhaben. Doch welche Dinge müssen beim Start in die Selbstständigkeit berücksichtigt werden?

Eins vorneweg: In der Schweiz ist die Firmengründung vergleichsweise einfach. Nur wenige Bereiche sind von Bund oder Kanton reglementiert und verlangen eine Sonderbewilligung (z. B. Gesundheitsberufe, pädagogische und soziale Berufe, Verkehr, Architektur, juristische Berufe). In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auf Wunsch bei jedem Schritt beratend oder unterstützend zur Seite.

Die passende Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich vorher für eine Rechtsform entscheiden. Nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen. In der Schweiz haben KMU am häufigsten eine der folgenden drei Rechtsformen: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf das Risiko. Wer alle Risiken allein tragen will, lässt sich als Einzelfirma ins Handelsregister eintragen. Diese Rechtsform ist in der Schweiz weit verbreitet und der ideale Einstieg für viele Start-ups – das Umwandeln in eine Kapitalgesellschaft ist jederzeit möglich. Wer mit weiteren Personen gemeinsam ein Business starten will, und keine Kapitalgesellschaft gründen möchte, ist mit der Gründung einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gut beraten.

Wer hingegen finanziell weniger Unternehmerrisiko tragen möchte, beschränkt dieses durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft – mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) – auf einen bestimmten Betrag.

Was bedeutet «selbständig»?

Der Entscheid für eine Einzelfirma oder eine Personengesellschaft ist gefallen? Gratulation, dann sind Sie sozialversicherungsrechtlich gesehen auf dem Weg zur selbständigen Erwerbstätigkeit. Aber erst, wenn die Ausgleichskasse des Erwerbsortes die Anmeldung geprüft und gutgeheissen hat, gilt man tatsächlich als selbständigerwerbend. Selbständigerwerbende erfüllen folgende vier Kriterien: Sie treten unter eigenem Namen auf, arbeiten auf eigene Rechnung und üben die Tätigkeit unabhängig sowie auf eigenes wirtschaftliches Risiko aus. Hinsichtlich der Rechtsform gilt man als Inhaber*in einer Einzelfirma oder Teilhaber*in einer Personengesellschaft als selbständigerwerbend.

Weitere Versicherungen

Nebst den Sozialversicherungen für Sie selber sowie für allfällige Mitarbeitende gilt es abzuklären, welche weiteren Versicherungen Ihr neues Unternehmen benötigt. Welche sind obligatorisch? Welche freiwillig?

Businessplan erstellen

Der Businessplan zeigt auf, wie Sie eine Geschäftsidee umsetzen, welche Ressourcen Sie benötigen und welche Ergebnisse wann zu erwarten sind. Dieses Dokument ist ein unerlässliches Planungsinstrument – auch, wenn es darum geht, zukünftige Geschäftspartner, Investoren, Mitarbeitende, Lieferanten oder Banken an Bord zu holen.

Schutz des geistigen Eigentums

Wer eine tolle Idee hat, muss damit rechnen, dass diese früher oder später kopiert wird. Daher gilt es, frühzeitig zu entscheiden, ob und wie Geschäftsideen durch Patent-, Marken- oder Designschutz geschützt werden können.

Marketingkonzept

Wie wird das Produkt oder die Dienstleistung vermarktet? Wer ist die Zielgruppe? Digitale Marketingmassnahmen oder klassische Werbemittel? Alle diese Dinge müssen erst einmal durchdacht und geplant werden.

Mehrwertsteuerpflicht ja oder nein

Wird ein Umsatz von CHF 100’000.– oder mehr pro Jahr erzielt, ist das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Wer sicher ist, diesen Betrag zu erreichen, sollte sich umgehend in Bern bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.

Eintrag ins Handelsregister

Wer einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100’000.– erwirtschaftet, hat sein Unternehmen zwingend im Handelsregister des Geschäftssitzkantons einzutragen.

Und danach? Ruhestandsplanung

Haben Sie sich bereits Gedanken bezüglich Ihrer Pensionierung gemacht? Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto entspannter können Sie dem Rentenalter entgegensehen. Wägen Sie ab, welche finanziellen und versicherungstechnischen Auswirkungen Ihre individuelle Pensionierung hat. Der Rentenbezug kann um ein oder zwei Jahre vorgezogen oder um bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden.

Was geschieht mit Ihrem Unternehmen nach der Pensionierung?

Ist Ihre Firma Hauptbestandteil der Altersvorsorge, dann ist die Nachfolgeregelung besonders komplex. Wer sich schon fünf Jahre vor dem gewünschten Pensionszeitpunkt mit dieser Frage auseinandersetzt, hat genügend Zeit, das Business in gute Hände zu übergeben oder aufzulösen.

Sie sehen, es gibt einige Dinge, die es vor oder während einer Gesellschaftsgründung zu bedenken, zu beachten und zu erledigen gibt. Daher ist unser allerletzter Punkt der wichtigste: Unterstützung annehmen. Die Sache mit dem Businessplan gestaltet sich viel schwieriger als gedacht? Welche Rechtsform ist die richtige? Mehrwertsteuer – ein Buch mit sieben Siegeln? Scheuen Sie sich bitte nicht, Hilfe zu suchen und gewisse Aufgaben auszulagern. Wir von Bovadis Partner Treuhand AG stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Kompetenzen konzentrieren können. Sie erreichen uns ganz unkompliziert unter .

 

Bovadis Partner Treuhand AG
Herrenacker 15, 8200 Schaffhausen, Tel: +41 52 624 11 02
Hohlenbaumstrasse 157, 8200 Schaffhausen, Tel: +41 52 625 98 30